Erst 1974 wurde die Köhlbrandbrücke errichtet - inzwischen ist der Abriss dieses wichtigen Hamburger Wahrzeichens und Baudenkmals beschlossen worden.
Die Begeisterung war groß, als die Köhlbrandbrücke fertiggestellt war: Über 600.000 Hamburger nutzten die Gelegenheit, die Brücke zu Fuß zu erkunden, bevor im September 1974 das erste Auto hinüberfuhr. Inzwischen verbindet die Köhlbrandbrücke schon seit über 40 Jahren die Elbinsel Wilhelmsburg mit der A7 und überspannt den 325 m breiten Köhlbrand, einen Arm der Süderelbe. Die Schrägseilbrücke wurde von dem Bauingenieur Paul Boué und dem Architekten Egon Jux entworfen und steht heute aufgrund ihrer technikgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.
Leider wird dieser Schutzstatus sie möglicherweise nicht vor einem Abriss schützen, weil die Brücke nach Aussagen der Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA) ab spätestens 2035 unter wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr haltbar ist. Weiterhin sei die Durchfahrthöhe für die Schiffe schon heute ca. 20m zu niedrig. Es habe zwar Überlegungen gegeben, die heutige Fahrbahn „anzuheben“ und so zu entlasten, dass wenigstens Fußgänger und Radfahrer sie nutzen können, diese hätten sich jedoch als technisch nicht durchführbar erwiesen.
Die Brücke prägt seit fast 50 Jahren das Hamburger Stadtbild und ist seit ihrem Bau ein Wahrzeichen. In dieser Bedeutung kann sie durchaus mit den Hauptkirchen auf eine Stufe gestellt werden - aber es käme niemand auf die Idee, den Michel abzureißen. Die Brücke sollte erhalten werden, weil sie als wichtiges und einzigartiges Ingenieurbauwerk der 1970er Jahre mit einer hohen architektonischen Qualität unter Denkmalschutz steht. Laut Denkmalschutzgesetz muss die Stadt vorbildhaft mit ihren eigenen Denkmälern umgehen. Der Grundsatz der "wirtschaftlichen Zumutbarkeit" gilt nur für private Denkmaleigentümer.
Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung des Hafens wäre ein Abriss der Brücke schlicht unnötig, weil größere Schiffe auch in anderen Hafenbereichen abgefertigt werden können. Falls ein Tunnel gebaut würde, könnte die Brücke bestehen bleiben und zu einer Hamburger "High Line" für Fußgänger und Radfahrende umgestaltet werden, gegebenenfalls ergänzt um je eine statisch unbedenkliche PKW-Spur. Eine Erhaltung allein der Pylone, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierung angedacht wird, würde dieses Meisterwerk der Ingenieurbaukunst verstümmeln und wäre daher nicht denkmalgerecht.
Bild: Denkmalschutzamt; Fotografie Dorfmüller | Klier, Martin Kunze